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Der direkte Weg zum mittleren Schulabschluss
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Seit dem Schuljahr 2000/01 hat die Mittelschule ihr schulisches Angebot um einen Mittlere-Reife-Zug erweitert.
Leistungsfähige und leistungsbereite Schülerinnen und Schüler können an der Mittelschule Volkach nach der 6. Jahrgangsstufe in eine M-7-Klasse eintreten. Auch nach der 7., 8. und 9 Jahrgangsstufe ist ein Wechsel in eine M-Klasse der nächsthöheren Jahrgangsstufe möglich. Am Ende der 10. Jahrgangsstufe werden diese Schüler/innen dann den mittleren Schulabschluss (= „Mittlere Reife“) erwerben.
Für das kommende Schuljahr nimmt die Volksschule Volkach nach Aushändigung der Zwischenzeugnisse wieder Aufnahmeanträge für die M-7-Klasse entgegen.
Was spricht für den Besuch der M-Klasse ?
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Hauptschulabschluss
Mit Erreichen des Klassenzieles der 9. Jahrgangsstufe haben die Schüler/innen den Hauptschulabschluss erreicht.
Qualifizierender Hauptschulabschluss
Mittlerer Schulabschluss (= „Mittlere Reife“)
Was wird unterrichtet?
Grundlage für den Unterricht in den M-Klassen sind die Stundentafel und der Lehrplan der Hauptschule. Dabei wird ein erhöhtes Anforderungsniveau zugrunde gelegt, das sich am mittleren Schulabschluss orientiert.
Das bedeutet:
¨ Vertiefung und Ausweitung der Lerninhalte
¨ komplexere Aufgabenstellungen
¨ höheres Arbeitstempo
¨ höherer Grad der Beherrschung der Lernziele
¨ höherer Grad an Selbständigkeit
¨ zielgerichtete Arbeitshaltung
Wie sind die Zugangsvoraussetzungen ?
Eintritt in eine M-7-Klasse
bis 2,66 Aufnahme
ab 3,0 Aufnahmeprüfung in MS Volkach
Jahreszeugnis 2,66 Aufnahme
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Eintritt in eine M-8-Klasse bzw. M-9-Klasse
Zwischenzeugnis 7./8.Jgst. - Notendurchschnitt in DEU/MAT/ENG bis 2,33 Aufnahme
ab 2,66 Aufnahmeprüfung in MS Volkach
Jahreszeugnis 2,33 Aufnahme
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Eintritt in eine M-10-Klasse
Qualifizierender HS-Abschluss mit Notendurchschnitt (DEU/MAT/ENG)
bis 2,33 Aufnahme
ab 2,66 Aufnahmeprüfung in MS Volkach
Anmeldeanträge für den Eintritt im die M-Klassen
nach dem Zwischenzeugnis stellen !
Wie sind die Vorrückungsbestimmungen ?
Das Vorrücken wird versagt, wenn in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 erzielt wurde, ebenso bei der Note 6 in einem Vorrückungsfach. Im M-Zweig kann einmal eine Klasse wiederholt werden. Daneben gibt es die Möglichkeit jederzeit in die Regelklasse ohne Wiederholung der Jahrgangsstufe zurückzuwechseln.
Betreuung am Nachmittag
Die Schüler/innen können von Montag bis Donnerstag vom Unterrichtsende um 13.05 Uhr bis 16.05 Uhr die offene Ganztagsschule der MS Volkach besuchen. Diese Nachmittagsbetreuung bietet ein warmes Mittagessen (im Altenheim neben der Schule) und in eigenen GT-Räumen eine von Fachpersonal betreute Hausaufgaben und Lernzeit sowie Freizeitangebote. Der Schulbusverkehr ist im Anschluss gesichert.
Wo gibt es weitere Informationen?
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Schulleitung und die Beratungslehrkraft der Volksschule Volkach oder die zuständige Klassenleitung Ihres Kindes bei einem zu vereinbarenden Gesprächstermin oder telefonisch zur Verfügung.
Anmeldungen über das Sekretariat:
Tel. 09381 / 9494, Fax 09381 / 6258
E-Mail: sekretariat@volksschule-volkach.de
Volkach, im November 2011
Gez.
Herbert Römmelt, R
Schulleiter
oder
Einen sehr guten Überblick über alle Übertrittsbedingungen in Bayern gibt die Seite des Kultusministeriums:
http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
Abschlussprüfung für den Mittleren Schulabschluss an der Hauptschule
Die 10. Klasse führt zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule und schließt mit einer Abschlussprüfung ab.
Maßgebend für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses sind die Abschlussfächer, d.h. die Prüfungsfächer sowie die übrigen Fächer, ausgenommen Sport.
Prüfungsfächer sind: Deutsch, Mathematik, Englisch und nach Wahl des Schülers das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik oder das vom Schüler besuchte Wahlpflichtfach
1. Art und Umfang der Abschlussprüfung:
Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und ggf. nichtdeutsche Muttersprache stellt das Ministerium.
Die übrigen Aufgaben stellt die Schule auf der Grundlage des Lehrplans für die 10. Jahrgangsstufe (Ausnahme AWT für Externe)
2. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache
Bei Aussiedlerschülern sowie Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache kann die Abschlussprüfung im Fach Englisch auf Antrag durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt werden. (Ein solcher Antrag muss jedoch bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 gestellt worden sein.)
Diese Schüler können, wenn sie aus nicht selbst zu vertretenden Gründen den erforderlichen Leistungsstand im Fach Englisch nicht haben und trotzdem in die 10. Jahrgangsstufe der Hauptschule aufgenommen worden sind, ihre Leistungsnachweise statt im Fach Englisch mittels eines Fernverfahrens in ihrer Muttersprache erbringen.
Diese Fernprüfung besteht aus einer ersten und zweiten Zwischenprüfung sowie der Abschlussprüfung.
Inhalt der Fernprüfung ist eine Übersetzung eines deutschen Textes in die jeweilige Muttersprache und weitere Aufgabenstellung, die auch sprachproduktive Leistungen vom Schüler erfordert (z. B. kurze schriftliche Darstellung von Sachverhalten, Äußerung von Meinungen, Entwerfen von Dialogtexten etc.).
3. Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist u.a. zuständig für die freiwillige mündliche Prüfung, die Festsetzung der Zeugnisnoten und des Prüfungsergebnisses sowie für den Notenausgleich.
Den Vorsitz führt der/die Schulleiter/in.
4. Bewertung der Leistungen:
Die Prüfungsleistungen werden von jeweils zwei Lehrern bewertet.
Die Prüfungsnote
- im Fach Deutsch errechnet sich im Verhältnis 3 (schriftlich) : 1 (mündlich)
- im Fach Englisch im Verhältnis 2 (schriftlich) : 1 (mündlich)
- in den Wahlpflichtfächern wird sie aus den Noten der praktischen und schriftlichen Prüfung als Gesamtnote in pädagogischer Verantwortung festgesetzt.
Der Prüfungsausschuss kann Schülern mit der Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach oder der Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern Notenausgleich gewähren, wenn sie
- in einem Abschlussfach die Gesamtnote 1 oder
- in zwei Abschlussfächern die Gesamtnote 2 oder
- in drei Abschlussfächern die Gesamtnote 3 erreicht haben.
5. Freiwillige mündliche Prüfung:
Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen
- in einem Prüfungsfach, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre,
- in einem sonstigen Abschlussfach, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind.
Die Note der mündlichen Prüfung wird zur Prüfungsnote oder zur Jahresfortgangsnote im Verhältnis 1:2 gewichtet.
Der Prüfungsausschuss stellt nach schriftlicher bzw. praktischer Prüfung fest, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung vorliegen. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn feststeht, dass die Abschlussprüfung nicht bestanden ist.
Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung; Dauer je Fach 10 Min.
Nach Abschluss der mündlichen Prüfungen werden die Prüfungs- und Gesamtnoten durch den Prüfungsausschuss festgesetzt.
6. Festsetzung der Zeugnisnoten und des Prüfungsergebnisses:
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Gesamtnote in den Fächern. Sie ergibt sich aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote; die Prüfungsnote gibt im allgemeinen den Ausschlag. Die Jahresfortgangsnote kann nur dann überwiegen, wenn sie nach dem Urteil des Prüfungsausschusses der Gesamtleistung des Schülers in dem betreffenden Fach mehr entspricht als die Prüfungsnote.
In Nichtprüfungsfächern gelten die Jahresfortgangsnoten als Gesamtnoten.
Der Prüfungsausschuss entscheidet aufgrund der Gesamtnoten über den Erwerb des mittleren Schulabschlusses. Dieser ist nicht erreicht bei
- Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
- Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
- Gesamtnote 6 im Fach Deutsch.
Abschlussfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Faches Sport.
7. Nachholung/Wiederholung:
Wer infolge eines nicht von ihm zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung ganz oder teilweise nicht teilgenommen hat, kann diese nachholen. Der Nachholtermin wird vom Ministerium festgesetzt.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nur einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Voraussetzung ist der nochmalige Schulbesuch.
Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck die Jahrgangsstufe wiederholt werden, so bedarf dies der Genehmigung der Schulleitung.
9. Das Abschlusszeugnis bzw. Jahreszeugnis
Der mittlere Schulabschluss wird durch das Abschlusszeugnis der 10. Jahrgangsstufe der Hauptschule nachgewiesen.
Schüler, die den mittleren Schulabschluss nicht erreicht haben, erhalten ein Jahreszeugnis mit den Jahresfortgangsnoten; hierbei wird vermerkt, dass sich der Schüler ohne Erfolg der Abschlussprüfung unterzogen hat.